Klasse B · BF17 · B197 · build by Bytly

Was darf ich fahren?

Mit Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse führen, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Anhänger bis 750 kg bzw. Kombinationen bis 3.500 kg zGM sind eingeschlossen. Außerdem: Klasse AM und L.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 bei BF17 – begleitetes Fahren)
  • Biometrisches Passbild (35 × 45 mm)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei BF17: Einverständnis der Erziehungsberechtigten und Benennung der Begleitpersonen

Theorie

Pflichtumfang laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (je 90 Minuten)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Die Theorieprüfung legst du bei TÜV/DEKRA ab. Digitale Lernunterlagen und Prüfungssimulationen unterstützen dich bei der Vorbereitung.

Praxis & Sonderfahrten

Übungsstunden nach individuellem Lernfortschritt. Zusätzlich sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben:

Schaltgetriebe oder Automatik möglich. Mit Schlüsselzahl B197 (Ausbildung auf Automatik inkl. Schalt-Praxis) darfst du später auch Schaltwagen fahren.

Dauer

Typisch 3 bis 6 Monate bei regelmäßigem Unterricht. Intensiv- und Ferienkurse können den Ablauf straffen – siehe Ferienkurse.

Kosten (Richtwerte)

Die Gesamtkosten hängen stark von der Anzahl der Übungsstunden ab. Orientierung:

PositionRichtwert
Grundbetrag / Anmeldungca. 350 – 550 €
Theorie-Material / Appca. 80 – 120 €
Fahrstunde (45 Min.)ca. 55 – 75 €
Sonderfahrt (45 Min.)ca. 65 – 85 €
Vorstellung Theorieprüfungca. 50 – 70 €
Vorstellung praktische Prüfungca. 150 – 200 €
Prüfungsgebühren TÜV/DEKRAnach aktueller Gebührenordnung
Gesamtspanne (üblich)ca. 2.400 – 4.500 €

Preise sind Richtwerte und können regional und nach Aufwand abweichen. Unverbindliche Schätzung auch im Kostenrechner.

BF17 – Begleitetes Fahren

Ab 17 Jahren kannst du die Ausbildung beginnen und die Prüfung ablegen. Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur in Begleitung eingetragener Begleitpersonen fahren. Danach gilt der Führerschein unbeschränkt (Klasse B).